Verbände wollen besseren Schutz von Reisenden bei Verspätungen


GOSLAR | Zum Flieger geht es oft mit dem Zug – doch was, wenn die Bahn Verspätung hat und der Flug verpasst wird? Fachleute geben Vorschläge, wie Verbraucher besser geschützt werden könnten.

Wer einen Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst, soll nach Auffassung von Verbänden bessere Entschädigungsansprüche haben. Die aktuelle Rechtslage decke Haftungsfragen bei sogenannten multimodalen Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln bisher nicht ausreichend ab, heißt es etwa vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Fachleute wollen vom 24. Januar an beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema sprechen.

Reisende in Europa seien durch verschiedene Rechte zwar generell gut geschützt, sagte Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch bei den sogenannten multimodalen Reisen stießen Fahr- und Fluggastrechte regelmäßig an ihre Grenzen. Unter multimodalen Reisen werden allgemein Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden, etwa auch eine Kombination von Flug und Schiff. „Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen“, erklärte Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen, „die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben“.

„Multimodale Reiseketten sind gelebte Realität in Europa“, sagte auch der Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Christof Berlin, der in Goslar zu dem Thema referieren wird. Es sei gut, dass auf EU-Ebene an einer Verordnung gearbeitet werde, die in diesem Bereich die Haftung besser kläre. Der aktuelle Verordnungsentwurf sehe allerdings bisher keine pauschale Entschädigung vor, kritisierte er.

Auch der Deutsche Anwaltverein, der Auto Club Europa und der Automobilclub von Deutschland (AvD) sprechen sich für bessere Rechte für multimodale Reisen aus. Aus Sicht des AvD ist es vor allem wichtig, dass Kunden beim Ticketkauf darüber informiert werden, welche Rechte ihnen zustehen.


dpa