Ein Jahr nach Zugunglück bei Schäftlarn – Ermittlungen noch nicht abgeschlossen


SCHÄFTLARN | Ein Jahr nach dem S-Bahn-Unglück von Schäftlarn mit einem Toten ist die Frage einer strafrechtlichen Verantwortung weiter offen.

„Unsere Ermittlungen sind inzwischen zwar schon weit gediehen, sind aber noch nicht abschlussreif, da uns insbesondere das sehr wesentliche unfallanalytische Gutachten noch nicht vorliegt“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, mit.

In dem Fall wird gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ob es zu einer Anklage kommen wird, ist offen. „Wir unterstützen die Behörden bei der vollumfänglichen Aufklärung“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn. Die Ermittlungshoheit liege ausschließlich bei den Strafverfolgungsbehörden. Deshalb könne die Bahn einem abschließenden Ermittlungsergebnis nicht vorgreifen.

Der Zug Richtung München war nach einem Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) nach der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn unzulässig an einem Haltesignal vorbeigefahren und sei zwangsgebremst worden. Der Lokführer habe die Zwangsbremsung aufgelöst und die Fahrt nach kurzer Standzeit in Richtung des eingleisigen Streckenabschnittes fortgesetzt, ohne vorher den zuständigen Fahrdienstleiter über Zugfunk verständigt zu haben.

Bei dem Zusammenstoß am 14. Februar waren ein junger Mann getötet und mehrere Menschen verletzt worden, laut BEU erlitten zehn von ihnen schwere Verletzungen.


dpa / EVN