Kabinett beschließt Eckpunkte für besseren Infrastruktur-Schutz


BERLIN | Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein Gesetz zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen auf den Weg gebracht. 

Das Kabinett beschloss entsprechende Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag. Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz soll demnach verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungsmonitoring vorsehen.

„Wir müssen uns insgesamt besser gegen Krisen wappnen“, sagte Faeser. Die „Krisenresilienz“ müsse man in allen Bereichen stärken. „Deshalb schaffen wir mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen.“

Besonders zu schützende Bereiche müssen noch definiert werden. Durch regelmäßige, vom Staat und den KRITIS-Betreibern durchzuführende Risikobewertungen sollen Gefahren nach den Plänen der Regierung künftig besser erkannt werden. Das Dachgesetz soll gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird.

Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) zählen unter anderem Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Ernährung, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation – also beispielsweise Elektrizitätswerke und Bahnanlagen.


EVN / dts Nachrichtenagentur

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