POTSDAM / MAGDEBURG / DRESDEN | In den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch im Oktober weiter bestehen. In Sachsen gilt die aktuelle Regelung bis Anfang April 2023.
aktualisiert
Das Kabinett in Potsdam sowie die Staatskanzlei in Magdeburg haben am Dienstag ihre neuen Infektionsschutzverordnungen beschlossen. Die Verlängerung, die zunächst bis zum 28. Oktober gilt, wird zum 1. Oktober wirksam. In Bussen und Bahnen gilt damit weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die Verkehrsunternehmen müssen stichprobenhaft die Einhaltung der Regel kontrollieren. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht im Nahverkehr sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren.
Auch die Landesregierung in Dresden hat ihre neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt in Sachsen bis zum 7. April 2023. Die mittlerweile 60. Verordnung seit Pandemiebeginn im März 2020 sieht keine Verschärfungen oder großen Änderungen vor. Sie folgt im Wesentlichen den sogenannten Basisschutzmaßnahmen, die der Bundestag kürzlich beschlossen hatte. So gilt in Fernzügen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, in Bus und Bahn mindestens ein medizinischer Schutz – Kinder unter sieben Jahren sind davon ausgenommen.