Maskenpflicht im ÖPNV in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen bleibt bestehen


POTSDAM / MAGDEBURG / DRESDEN | In den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt bleibt die Masken­pflicht im Öffentlichen Personen­nah­verkehr (ÖPNV) auch im Oktober weiter bestehen. In Sachsen gilt die aktuelle Regelung bis Anfang April 2023.

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Das Kabinett in Potsdam sowie die Staatskanzlei in Magdeburg haben am Dienstag ihre neuen Infektions­schutz­verordnungen beschlossen. Die Verlängerung, die zunächst bis zum 28. Oktober gilt, wird zum 1. Oktober wirksam. In Bussen und Bahnen gilt damit weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die Verkehrs­unternehmen müssen stichprobenhaft die Einhaltung der Regel kontrollieren. Wer gegen die Masken­pflicht verstößt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ausgenommen von der Masken­pflicht im Nahverkehr sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren.

Auch die Landesregierung in Dresden hat ihre neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt in Sachsen bis zum 7. April 2023. Die mittlerweile 60. Verordnung seit Pandemie­beginn im März 2020 sieht keine Verschärfungen oder großen Änderungen vor. Sie folgt im Wesentlichen den sogenannten Basis­schutz­maßnahmen, die der Bundestag kürzlich beschlossen hatte. So gilt in Fernzügen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, in Bus und Bahn mindestens ein medizinischer Schutz – Kinder unter sieben Jahren sind davon ausgenommen.


EVN | Foto: DB AG / Volker Emersleben (Symbolbild)

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