KIEL / SCHWERIN | In Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt bis Mitte September weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
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Wie die Regierungen beider Länder am Dienstag mitteilten, sind die aktuell gültigen Corona-Regeln um weitere vier Wochen bis zum 15. bzw. 16. September verlängert worden. Eine Maskenpflicht gilt damit neben dem öffentlichen Nahverkehr auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.