Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bis Mitte September verlängert


KIEL / SCHWERIN | In Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt bis Mitte September weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

  aktualisiert  

Wie die Regierungen beider Länder am Dienstag mitteilten, sind die aktuell gültigen Corona-Regeln um weitere vier Wochen bis zum 15. bzw. 16. September verlängert worden. Eine Masken­pflicht gilt damit neben dem öffentlichen Nahverkehr auch in Kranken­häusern, Pflege­heimen sowie bei ambulanten Pflege­diensten und in Einrichtungen der Eingliederungs­hilfe.


letzte Aktualisierung: 16. August 2022, 19:01 Uhr | dpa | Foto: EVN