Deutsche Bahn geht nach Urteil zum Schienenkartell in Berufung


BERLIN / FRANKFURT AM MAIN | Nach der kürzlichen Abweisung der Schadensersatzklage gegen den tschechischen Stahlhersteller Moravia Steel, der Teil eines früheren Schienenkartells war, hat die Deutsche Bahn nun Berufung angekündigt.

Der Staatskonzern spricht von „gravierenden Fehlern im Sachverhalt und in der rechtlichen Bewertung“ im Urteil vom 3. August. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage der DB Netz AG und anderer DB-Unternehmen wegen Verjährung abgewiesen. Laut Mitteilung der Bahn geht das Gericht davon aus, dass DB-Mitarbeitende das Schienenkartell bereits 2007 – also fünf Jahre vor dem Bundeskartellamt – hätten erkennen können und dies nur wegen grober Fahrlässigkeit unterblieb.

Zwischen 2001 und 2010/11 hatten mehrere Schienenlieferanten rechtswidrig Lieferquoten und Preise für Lieferungen von Schienen an die Bahn abgesprochen. Das Bundeskartellamt verhängte 2012 und 2013 gegen Moravia Steel und andere Kartellanten Bußgelder von insgesamt 134,5 Millionen Euro. Der Bahnkonzern hatte im Dezember 2012 eine Schadensersatzklage über mehrere hundert Millionen Euro vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben.

Das Kartell sei von den beteiligten Unternehmen „mit großem Aufwand“ organisiert, durchgeführt und „mit Methoden der organisierten Kriminalität geheim gehalten“ worden. Während mit den Stahlherstellern ThyssenKrupp, Voestalpine und Stahlberg Roensch bereits Vergleiche über hohe Schadensersatzzahlungen abgeschlossen wurden, entziehe sich einzig Moravia Steel weiter seiner Verantwortung, wie die Bahn mitteilte. Von den ursprünglich geltend gemachten Schadensersatzansprüchen in Höhe von 376 Millionen Euro seien nach Bahn-Angaben noch Ansprüche gegen den tschechischen Stahlhersteller in Höhe von 133 Millionen Euro zuzüglich Zinsen offen.


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