Schweiz: BAV erteilt Betriebsbewilligung für fahrplanmäßigen Betrieb durch Gotthard-Basistunnel

Blick in den beleuchteten Tunnel waehrend dem Anlass zur letzten Fahrt in den Gotthard-Basistunnel am Montag, 24. August 2015, in Erstfeld. Ab dem kommenden 1. Oktober 2015 bis zur Eroeffnung des Gotthard-Basistunnels am 1. Juni 2016 werden Testfahrten durchgefuehrt, aufgenommen am 24. August 2015 bei Ersfeld. (SBB/KEYSTONE/Gian Vaitl)
Blick in den beleuchteten Gotthard-Basistunnel. (Foto: © SBB/KEYSTONE/Gian Vaitl)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den SBB am 5. Dezember 2016 die Betriebsbewilligung für die Aufnahme des fahrplanmäßigen Betriebs durch den Gotthard-Basistunnel (GBT) erteilt. Damit kann der Personen- und Güterverkehr zum Fahrplanwechsel ab 11. Dezember durch den längsten Eisenbahntunnel der Welt beginnen.


Der GBT wurde am 1. Juni 2016 feierlich eingeweiht. Am 24. Mai hatte das BAV den SBB die Bewilligung erteilt, im GBT ab 1. Juni den Probebetrieb aufzunehmen. Dieser dauert bis zum Fahrplanwechsel. Er dient dazu, die betrieblichen Abläufe schrittweise hochzufahren, zu testen und die erforderlichen Nachweise für die Gebrauchstauglichkeit des Systems zu erbringen. Bis zum 11. Dezember werden rund 5000 Güter- und Personenzüge im Probebetrieb durch den GBT gefahren sein. Zuvor hatte die AlpTransit Gotthard AG (ATG) bis Ende Mai 2016 im Testbetrieb rund 3000 Fahrten durchgeführt, um nachzuweisen, dass die Systeme funktionstauglich sind.

Die nun erteilte Betriebsbewilligung enthält verschiedene Auflagen, teilt die BAV mit. Wie bei derart komplexen Anlagen üblich, gelten zudem noch betriebliche Einschränkungen. Dazu gehört etwa, dass der Tunnel vorerst für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h zugelassen wird. Im Hinblick auf den Einsatz von schnelleren Zügen werden die Anlagen für Geschwindigkeiten bis 250 km/h bereit sein. Im Bereich der Überholgleisanlage Rynächt im Norden sind noch verschiedene Fertigstellungsarbeiten auszuführen. Bis auch für diesen Anlageteil die erforderlichen Nachweise für alle Betriebsszenarien erbracht sind, wird die während des Probebetriebs geltende Geschwindigkeit von 80 km/h vorerst beibehalten.

Diese Massnahmen werden mit dem Projektfortschritt und dem Abarbeiten der Auflagen in den nächsten Monaten sukzessive aufgehoben. Sie haben für den Kunden keine spürbaren Auswirkungen. Sowohl die Kapazitäten wie die Fahrzeiten gemäss dem geplanten Angebot können eingehalten werden.

Mit der fahrplanmäßigen Inbetriebnahme am 11. Dezember wird die Gotthard-Basisstrecke in das schweizerische und europäische Bahnnetz integriert. Täglich werden rund 50 Personenzüge (Intercity- und Eurocity-Züge) durch den längsten Eisenbahntunnel der Welt fahren und es besteht Kapazität für bis zu 260 Güterzüge. Im Personenverkehr ergeben sich Reisezeiteinsparungen von rund einer halben Stunde. Die Gotthard-Achse der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) wird voraussichtlich im Jahr 2020 mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels vollendet werden. Auf den gleichen Zeitpunkt hin soll der 4-Meter-Korridor auf der Nord-Süd-Achse betriebsbereit sein.

Der GBT mit einer Länge von 57 Kilometern weist praktisch keine Steigungen auf, der Scheitelpunkt liegt auf 550 Metern über Meer. Im Güterverkehr erlaubt die Flachbahn durch den Gotthard längere Züge mit größerem Gewicht, weniger Loks und kürzeren Fahrzeiten. Im Gotthard-Basistunnel können pro Tag bis zu 260 Güterzüge fahrplanmäßig verkehren, auf der historischen Bergstrecke waren es maximal 180.

Personenzüge fahren im Tunnel in der Regel mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Stundenkilometern; möglich sind künftig Geschwindigkeiten bis zu 250 Stundenkilometern. Die Verkürzung der Reisezeit wird schrittweise ab dem Fahrplanwechsel 2016 spürbar. Nach Abschluss der Arbeiten auf der ganzen Gotthard-Achse werden Reisende zwischen Zürich und Lugano rund 45 Minuten einsparen.


red / BAV

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