Verkehrshalt


  • Fahrplanmäßiger Halt, der dem Fahrgastwechsel bzw. dem Be-/Entladen oder dem Absetzen/Aufnehmen von Wagengruppen dient

Allgemeines  [1][2]

Ein Verkehrshalt ist ein fahrplanmäßiger Unterwegshalt, der folgenden Zwecken dient:

  • im Personenverkehr dem Fahrgastwechsel bzw.
  • im Güterverkehr dem Absetzen/Aufnahmen von Wagengruppen oder dem Durchführen von Ladetätigkeiten.

Die Haltezeit von Reisezügen zwischen der Ankunft am Ort des Verkehrshaltes und dem Einsteigeschluss vor der Zugabfertigung wird als Verkehrshaltezeit bezeichnet.

Im Trassenmanagement der DB Netz werden Verkehrshalte für Reisezüge auch als Veröffentlichte Halt bezeichnet (siehe auch Kundenhalt).


Quellennachweise:

  1. Gert Heister, Jörg Kuhnke, Carsten Lindstedt, Roswitha Pomp, Thomas Schill, Thorsten Schaer, Stephan Schmidt, Norbert Wagner, Wolfgang Weber; DB-Fachbuch „Eisenbahnbetriebstechnologie“ 1. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2006, Seite 262
  2. Jörn Pachl; Fachbuch “Systemtechnik des Schienenverkehrs: Bahnbetrieb planen, steuern und sichern” 7. Auflage, Springer Verlag, 2013, Seite 175

Letzte Aktualisierung: 19.07.2016