[ abgekürzt: TD ]
- Drehgestell mit angetriebenen Achsen
Allgemeines [1]
Triebdrehgestelle sind Drehgestelle oder Jakobstriebdrehgestelle, die in der Regel durch alle Achsen angetrieben werden – mindestens jedoch über eine angetriebene Achse verfügen. Sie besitzen zudem Scheibenbremsen und ggf. auch Magnetschienenbremsen.
Bei Triebfahrzeugen mit Dieselantrieb wird das Drehmoment des Motors vom Getriebe kommend auf das Radsatzgetriebe übertragen, das den jeweiligen Triebradsatz in Bewegung versetzt.
Bei Triebfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird in der Regel jede Achse eines Triebdrehgestells über einen eigenen Fahrmotor angetrieben. Die Fahrmotoren sind dabei im Drehgestellrahmen aufgehängt und versetzen die Triebradsätze über ein Getriebe in Bewegung. Sind die Fahrmotoren nicht im Drehgestellrahmen integriert, so erfolgt die Kraftübertragung vom Antrieb auf die Achse durch eine Gelenkwelle, die mit dem Getriebe verbunden ist und somit den Radsatz in Bewegung setzt.
Neben der Druckluftbremse, die auf das Rad oder die Radsatzwelle wirkt, fungieren die Fahrmotoren bei Triebfahrzeugen mit elektrischem Antrieb umgekehrt zudem als elektrische Bremse in dem sie beim Bremsvorgang als Generatoren wirken. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor kann die dynamische Bremse hingegen über das Getriebe als hydraulische Bremse erfolgen.
Quellennachweise:
- J. Janicki, H. Reinhard, M. Rüffer “Schienenfahrzeugtechnik”, Bahn Fachverlag, 3. Auflage, 2013, Seite 111 und 202
Letzte Aktualisierung: 10.09.2016