- Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf einer Betriebsstelle halten muss;
- Zug hat am gewöhnlichen Halteplatz zu halten
Allgemeines [1][2]
Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug fahrplangemäß auf einer Betriebsstelle halten muss. Ein Halt, der dem Fahrgastwechsel eines Personenzuges oder dem Be-/Entladen eines Güterzuges dient, wird als Verkehrshalt bezeichnet.
– Gewöhnlicher Halteplatz –
Der Regelhalt hat am gewöhnlichen Halteplatz zu erfolgen, der bei Reisezügen am Bahnsteig liegt. Hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Regelhalt“ – gültig ab 13.12.2015
- Ril 408.0101A01 „Gewöhnlicher Halteplatz“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 19.07.2016