Abstoßen


  • Rangierverfahren zum Bewegen von nicht mit dem arbeitenden Triebfahrzeug gekuppelten Fahrzeugen, die nach dem Anhalten des Triebfahrzeugs allein weiterrollen

Abstoßen ist ein Rangierverfahren zum Bewegen geschobener, nicht mit dem arbeitenden Triebfahrzeug gekuppelter Eisenbahnfahrzeuge durch Beschleunigen, so dass dies allein weiterrollen, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Abstoßen“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 06.03.2019