Wie ein Gutachter vor dem Landgericht Traunstein aussagte, habe der Fahrdienstleiter des Zugunglücks
zahlreiche Fehler begangen. Der Zeuge wies aber auch auf weitere Mängel hin.
Am dritten Verhandlungstag sagte ein Gutachter der Eisenbahnunfall-Untersuchungsstelle des Bundes (EUB) aus, dass der Fahrdienstleiter eine Reihe von Fehlhandlungen beging, die zur Kollision der zwei Züge am 9. Februar geführt haben. “Nach jedem Schritt hätte man merken müssen, dass etwas nicht passt”, sagte der Zeuge über die Versäumnisse des Angeklagten. Das Stellwerk hingegen habe bei dem Unglück grundsätzlich “so reagiert, wie es funktionieren soll. Es hat einfach nicht reagiert.” Die Anlage hätte somit das Unglück verhindert, hätte der Fahrdienstleiter nicht das Zusatzsignal Zs 1 betätigt und damit auch dem zweiten Zug die Abfahrt erlaubt. Allerdings machte der sachverständige Zeuge, der seit 40 Jahren im Eisenbahnwesen tätig ist, auch auf einen “Schaltfehler” und einen fehlenden “Erlaubnisempfangsmelder” im Bad Aiblinger Stellwerk sowie auf mehrere Unzulänglichkeiten aufmerksam. So seien Vorschriften und die Ausnahmen davon, die örtlichen Besonderheiten und zu beachtenden Abweichungen – die im Betriebsstellenbuch geregelt sind – so vielfältig, zum Teil auch unvollständig, widersprüchlich, unpräzise und sogar veraltet, „dass ein Fahrdienstleiter ganz schön viel zu tun hat“.
Meldung vom 21.11.2016
red