KÖLN | Nach dem Tod zweier Gleisarbeiter in Hürth ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft nun gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.
Einer der Beschuldigten war am Unfalltag als verantwortlicher Bauüberwacher einer Ingenieurgesellschaft eingesetzt, der andere als Sicherungsposten einer Sicherheitsfirma, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte. Bei dem Unfall vor gut einer Woche hatte ein Intercity (IC) zwei Arbeiter im Alter von 27 und 31 Jahren erfasst. Sie waren sofort tot.
Fünf Kollegen konnten im letzten Augenblick zur Seite springen und erlitten einen Schock. Die Männer hatten laut Staatsanwaltschaft im Auftrag der Deutschen Bahn Arbeiten am Gleisbett – sogenannte Gleisstopfarbeiten – durchgeführt. Der 27-Jährige war bei der Sicherheitsfirma beschäftigt, der 31-Jährige bei dem Bauunternehmen.
Nach bisherigen Ermittlungen waren die Arbeiter davon ausgegangen, dass die Strecke gesperrt war, als sie sich aufs Gleis begaben – dies war aber nicht der Fall. Die vom Bauüberwacher telefonisch beantragte Sperrung sei zu dem Zeitpunkt vom Fahrdienstleiter noch nicht genehmigt worden.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, ist es bei solchen Arbeiten vorgeschrieben, dass der Bauüberwacher zuvor die Streckensperrung über den Fahrdienstleiter im zuständigen Stellwerk veranlasst. Wenn die Freigabe erteilt wird, kommuniziert er das an den Verantwortlichen der Sicherheitsfirma. Dieser gibt die Information an den Verantwortlichen des Bauunternehmens weiter, der dann den Arbeitern Bescheid sagt. Erst danach dürfen sie mit den Arbeiten beginnen.
Warum die Abläufe in diesem Fall nicht funktionierten, ist nun Kern der Ermittlungen. Insbesondere gehe es darum, die Kommunikationswege und -inhalte zwischen den beteiligten Personen aufzuklären. Es werde geprüft, ob Verstöße gegen Sorgfaltspflichten vorliegen, die ursächlich für den Tod der beiden Männer gewesen sein könnten. Die Ermittlungen seien sehr aufwendig und würden geraume Zeit dauern.
EVN / dpa