Hamburg: Im ÖPNV reicht medizinische Maske, im Fernzug ist FFP2-Maske Pflicht


HAMBURG | Ab Samstag reicht für die Nutzung des Öffentlichen Personen­nah­verkehrs (ÖPNV) in Hamburg das Tragen einer medizi­nischen Maske. In Fern­zügen ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Wie die Hamburger Gesundheits­behörde am Donnerstag mitteilte, müssen ab dem 1. Oktober in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs nur noch medizinische Masken getragen werden. FFP2-Masken sind dort nicht mehr vorgeschrieben. Anders sieht es im ICE und Intercity aus – dort gilt dieser Standard dagegen weiter. Kinder ab sechs Jahren müssen einen medizi­nischen Mund-Nase-Schutz tragen.

Die neue Verordnung ist die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes und gilt in der Hansestadt bis zum 29. Oktober. Die Gesund­heits­behörde kündigte an, dass die Regelungen aber bis April nächsten Jahres gültig bleiben sollen, sofern es keine erheblichen Veränderungen im Infektions­geschehen gibt.

Auch für Schleswig-Holstein schreibt die Corona-Bekämpfungs­verordnung des Landes weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV vor. Hier gilt die Landes­verordnung für drei Monate und kann abhängig von der Situation angepasst werden.


EVN | Foto: DB AG / Christian Bedeschinski

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