HAMBURG | Ab Samstag reicht für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hamburg das Tragen einer medizinischen Maske. In Fernzügen ist eine FFP2-Maske Pflicht.
Wie die Hamburger Gesundheitsbehörde am Donnerstag mitteilte, müssen ab dem 1. Oktober in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs nur noch medizinische Masken getragen werden. FFP2-Masken sind dort nicht mehr vorgeschrieben. Anders sieht es im ICE und Intercity aus – dort gilt dieser Standard dagegen weiter. Kinder ab sechs Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.
Die neue Verordnung ist die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes und gilt in der Hansestadt bis zum 29. Oktober. Die Gesundheitsbehörde kündigte an, dass die Regelungen aber bis April nächsten Jahres gültig bleiben sollen, sofern es keine erheblichen Veränderungen im Infektionsgeschehen gibt.
Auch für Schleswig-Holstein schreibt die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV vor. Hier gilt die Landesverordnung für drei Monate und kann abhängig von der Situation angepasst werden.