Mecklenburg-Vorpommern: Höhere Löhne für Bus- und Straßenbahnfahrer im kommunalen Nahverkehr


SCHWERIN | Bus- und Straßen­bahnfahrer sowie Werkstatt­mitarbeiter und Büro­angestellte im kommunalen Nahverkehr Mecklenburg-Vorpommerns bekommen mehr Geld.

Wie der zuständige Arbeitgeber­verband (KAV) in Schwerin mitteilte, einigte er sich mit der Gewerkschaft Verdi auf eine stufenweise Anhebung der Löhne und Gehälter für die rund 2.400 Beschäftigten in den betroffenen Nahverkehrs­unternehmen.

Rückwirkend zum 1. Juli 2022 sollen demnach die Entgelt­tabellen von bisher zwei auf vier Stufen erweitert und die Zahlungen um jeweils 3 Prozent, mindestens aber um 100 Euro erhöht werden. Durch die Einführung zusätzlicher Stufen und die Anrechnung erreichter Stufen­laufzeiten fallen die Erhöhungen laut Verdi teilweise höher aus. Zum 1. Juli 2023 und zum 1. Juli 2024 sollen die Löhne um weitere 3 Prozent angehoben werden. Zudem soll die durchschnittliche Wochen­arbeitszeit zum 1. September 2024 von bislang 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohn­ausgleich reduziert werden. Der nun vereinbarte Kompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der Gremien­zustimmung.

Verdi war nach Angaben von Verhandlungs­führer Karl-Heinz Pliete mit einem Forderungs­paket in die Gespräche gegangen. Dazu habe eine Tarif­erhöhung um zwei Euro pro Stunde, eine Mindest­ruhezeit von zwölf Stunden oder die Reduzierung der Arbeitszeit auf 38 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich gehört. Nach Berechnungen des Arbeitgeber­verbandes hätte dies eine Steigerung von rund 18 Prozent bedeutet. Das lehnte dieser ab.

Wie die Geschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, Carola Freier, sagte, standen die Tarifverhandlungen unter dem Einfluss der Corona-Pandemie, massiv gestiegener Energiepreise sowie einer stetig steigenden Inflation. Diese Faktoren belasteten die kommunalen Nahverkehrs­unternehmen stark. “Mit dem Ergebnis der Tarifeinigung nehmen sie deutlich ihre Verantwortung als Sozialpartner auch in schwierigen Zeiten wahr, kommen dabei jedoch auch an ihre finanzielle Belastungsgrenze”, sagte Freier. Der Sparten­tarif­vertrag für Nahverkehrs­betriebe werde aktuell von fünf Unternehmen unmittelbar und von drei Unternehmen mittelbar angewendet.


dpa | Foto: NVS