Bundesnetzagentur genehmigt Anreizsystem der DB Netz AG

Die Bundesnetzagentur hat ein von der DB Netz AG vorgelegtes Anreizsystem genehmigt. Ziel der Regelungen ist die Minimierung von Störungen und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes.


Die Bundesnetzagentur hat ein von der DB Netz AG vorgelegtes Anreizsystem für den Schienenpersonenverkehr zur Verringerung von Störungen im Schienennetz genehmigt. In diesem Anreizsystem werden sowohl die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Verpflichtung zu gegenseitigen Geldstrafen angehalten, Netzstörungen zu vermeiden. Ist ein Zug verspätet unterwegs und ist dies der DB Netz AG oder dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen, werden kompensierende Strafzahlungen an die jeweilige Gegenseite fällig. Durch die Verringerung von Störungen soll auch die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes insgesamt erhöht werden.

Die nun erteilte Genehmigung folgt auf eine Versagung eines entsprechenden Antrags der DB Netz AG im vergangenen Jahr. Hier hatte die Bundesnetzagentur die Genehmigung im August 2018 verneint. Die im vergangenen Genehmigungsverfahren noch beanstandeten Regelungen zum Haftungsausschluss, zur Entgeltminderung und zur Streitschlichtung hat die DB Netz AG nun  nach Angaben der Aufsichtsbehörde gestrichen oder nachgebessert.

Das vorgelegte Anreizsystem bezieht sich vorerst ausschließlich auf Züge des Schienenpersonenverkehrs. Die genehmigten Regelungen werden am 1. Juni 2019 in Kraft treten. Für den Bereich Güterverkehr konnte hingegen bislang noch keine Einigung zwischen den Marktteilnehmern erzielt werden.


red, Titelfoto: DB / Volker Emersleben