Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Deutsche Bahn haben sich im aktuellen Tarifstreit auf einen weitreichenden Tarifabschluss verständigt. Die Gewerkschaft konnte sich eigenen Angaben zufolge in allen 37 Forderungen durchsetzen.
Die EVG und die Deutsche Bahn haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt, wie beide Seiten mitteilen. Der Abschluss sei ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für unsere Belegschaft und ein großer Schritt in eine noch modernere Tarif- und Arbeitswelt, erklärte DB-Personalvorstand Martin Seiler nach dem Ende der viertägigen Verhandlungen in Berlin. Nun könne sich das Unternehmen mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, die Agenda für eine bessere Bahn umzusetzen und bei Qualität und Pünktlichkeit besser zu werden, so Seiler weiter.
„Wir konnten eine Lohnerhöhung von insgesamt 6,1 Prozent in zwei Stufen durchsetzen, einschließlich einem Mehr vom EVG-Wahlmodell“, sagte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba. So steigen die Löhne zum 1. Juli 2019 um 3,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 noch einmal um 2,6 Prozent. Außerdem wird von Oktober 2018 bis Juni 2019 eine Einmalzahlung von 1.000 Euro geleistet.
Zum 1. Januar 2021 erhalten die Beschäftigten erneut die Möglichkeit, anstelle der zweiten Stufe mehr Freizeit bzw. Urlaub zu wählen. Die Tarifverträge gelten rückwirkend vom 1. Oktober 2018 bis 28. Februar 2021 und haben damit eine Laufzeit von 29 Monaten.
Das Gesamtpaket umfasst außerdem deutliche Verbesserungen für Nachwuchskräfte sowie neue innovative Wahlmöglichkeiten. So können DB-Mitarbeiter künftig wählen, Überstunden in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Gleichzeitig haben beide Seiten vereinbart, die Tariflandschaft im DB-Konzern grundlegend zu modernisieren.
Weitere Ergebnisse im Einzelnen:
- Betriebliche Altersvorsorge: Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge steigt um 1,1 Prozent.
- Verbesserungen für Nachwuchskräfte: Für Auszubildende und Dual Studierende steigt die Vergütung zum 1. Juli 2019 um 60 Euro und zum 1. Juli 2020 um weitere 40 Euro. Außerdem wurde eine Erhöhung des Mietkostenzuschusses vereinbart.
- Kompensation von Reisezeit: Bei Firmenreisen wird künftig die Reisezeit, die über die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit hinausgeht, maximal für acht Stunden mit 10 Euro pro Reisestunde vergütet.
- Zulagen: Vereinbart wurde, dass für unternehmensspezifische Tätigkeiten höhere Zulagen bezahlt werden können (Volumen von 0,7 Prozent)
- Langzeitkonto: Die Nutzung von Zeitguthaben aus dem Langzeitkonto wird vereinfacht. Neu ist etwa die Möglichkeit, für kurzfristige Kinderbetreuung Zeitguthaben aus dem Langzeitkonto zu entnehmen.
- Weiterentwicklung des Branchen-Tarifvertrags: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu vergleichbare Beschäftigungsbedingungen in der Schienen-Nahverkehrsbranche ist die strukturelle Vereinbarung eines neuen Branchen-Tarifvertrags.
- Regelung für den Personalübergang bei Betreiberwechsel: Die Tarifpartner haben sich auf einheitliche Spielregeln verständigt, die für die Mitarbeiter gelten, wenn ein Verkehrsvertrag von einem Anbieter im Regionalverkehr an einen anderen Anbieter geht.
- Umfassende Modernisierung der Tariflandschaft der Deutschen Bahn verabredet: Die Verhandlungspartner verständigten sich darauf, künftig in den Gesellschaften des DB-Konzerns eigene Unternehmenstarifverträge zu entwickeln. Damit können die Tarifregeln künftig passender für einzelne Beschäftigungsgruppen gestaltet werden.
red/DB/EVG
Titelfoto: Bahnblogstelle