Probleme auf der Marschbahn halten an: Kieler Landtag droht Bahn mit Kündigung – Sondervertragsstrafe erhöht

Die Deutsche Bahn verliert offenbar zunehmend an Rückhalt: Aufgrund der anhaltenden Probleme auf dem Teilabschnitt zwischen Itzehoe und Westerland droht Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) mit Maßnahmen bis hin zu Teilkündigungen. Pendler haben unterdessen ab sofort Anspruch auf weitere Sonderentschädigungen für die Monate März und April.


Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Bucholz (FDP). © Landesportal Schleswig-Holstein / Frank Peter

„Wenn die Bahn die Probleme in den nächsten Monaten nicht in den Griff bekommt, werden wir unsere Maßnahmen bis zu Teilkündigungen weiterführen“, drohte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) an. Grund dafür sind die seit langer Zeit anhaltenden Probleme auf der Marschbahn zwischen Hamburg und Westerland/Sylt. Lokalen Medien zufolge wurde am Freitag im Kieler Landtag deutlich, dass die Deutsche Bahn in Schleswig-Holstein zunehmend an Rückhalt verliere. Laut Buchholz habe sich die Situation auf der Marschbahn in den letzten Monaten weiter verschlechtert.

Sondervertragsstrafe erhöht sich auf 500.000 Euro / Entschädigung für betroffene Pendler

Angesichts der anhaltenden Zugausfälle auf dem Teilabschnitt zwischen Itzehoe und Westerland sowie einer erneuten Verschlechterung der Pünktlichkeit wurde die seit Februar verhängte Sondervertragsstrafe für den Monat Mai um 150.000 auf 500.000 Euro erhöht. „Ich habe leider kein anderes Mittel, um gegenüber der Deutschen Bahn Druck aufzubauen, damit das Unternehmen die Probleme auf dieser Strecke endlich – wie versprochen – in den Griff bekommt“, so Buchholz. Die Zahl der ungeplanten Zugausfälle habe sich gegenüber den Vormonaten nahezu verdreifacht und lag im Mai bei 6,5 Prozent aller vertraglich festgelegten Zugkilometer. Die Pünktlichkeitsquote war zuletzt mit 63,9 Prozent auf den niedrigsten Wert seit Jahresbeginn gesunken. Laut Vertrag muss DB Regio allerdings eine Quote von mindestens 93 Prozent im Jahresdurchschnitt erreichen.

Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Teilstrecke zwischen Itzehoe und Westerland (Linien RE 6 und RB 62) in den Monaten März und April haben Pendler ab sofort – aber nur bis zum 31. Juli 2018 – die Möglichkeit, eine Sonderentschädigung zu erhalten. Das Onlineportal für die Abwicklung der Sonderentschädigung finden Sie hier.


red

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