Einer Streife des Bundespolizeireviers Schwerin fiel am Sonntagmittag (29. April 2018) am Güterbahnhof Schwerin ein Pkw-Fahrer mit Anhänger auf. Da dieser durch die Beamten nicht als Mitarbeiter der Deutschen Bahn zugeordnet werden konnte, wurde er somit angehalten und kontrolliert. Eine Genehmigung zum Befahren des Bahngeländes konnte hierbei nicht vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnten auf dem Anhänger zwei Bahnschwellen aus Holz festgestellt werden. Der Fahrzeugführer räumte ein, diese kurz vorher auf den Hänger verladen zu haben. Eine Genehmigung hierfür hatte er nicht. Die Beamten belehrten den Mann, dass es sich hierbei um einen Diebstahl handelt und leiteten gegen ihn ein Ermittlungsverfahren ein.
Der Beschuldigte lud die Holzschwellen anschließend wieder auf dem Bahngelände ab.
red