Mädchen legen Schottersteine auf Schienen: Regiotram muss Schnellbremsung einleiten

© Bundespolizei

Die Bundespolizeiinspektion Kassel ermittelt gegen vier Mädchen wegen des Verdachts eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“.


Vier Mädchen aus Hofgeismar und Trendelburg, im Alter zwischen 12 und 14 Jahren, haben am vergangenen Samstag (13. Mai 2017), gegen 14.30 Uhr, im Bereich des Bahnhofs Hofgeismar Schottersteine auf die Schienen gelegt und dadurch für erhebliche Verspätungen im Bahnverkehr gesorgt. Eine Regiotram mit Fahrtrichtung Hümme überfuhr die Steine an einem Bahnübergang, kurz hinter dem Bahnhof Hofgeismar und leitete eine Schnellbremsung ein. Die Fahrgäste in der Bahn bekamen lediglich einen Schreck. Verletzt wurde niemand.

„Ich hatte das Gefühl, dass der Zug kurz abgehoben hätte!“, sagte der Triebfahrzeugführer gegenüber der Bundespolizei.

Bundespolizisten griffen die Mädchen noch im Bereich der Bahnanlage auf und stellten die Jugendlichen zur Rede. Auf Vorhalt gaben sie die Tat zu. Über die möglichen Folgen waren sich die Mädchen nicht im Klaren. Die Regiotram konnte ihre Fahrt nur mit verminderter Geschwindigkeit fortsetzen. Zehn nachfolgende Züge verspäteten sich um jeweils rund 20 Minuten. Ob Schäden am Eisenbahnfahrzeug entstanden sind, muss noch untersucht werden.

Bundespolizisten klärten die Mädchen über möglichen Folgen ihrer Tat auf und übergaben sie anschließend ihren Eltern. Die Bundespolizeiinspektion Kassel ermittelt nun wegen des Verdachts eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ gegen die vier Tatverdächtigen.

Sicherheitshinweise der Bundespolizei

Gefährliche Situationen durch Auflegen von Schottersteinen auf Schienen: Kommt es in solchen Fällen zu Schnellbremsungen, so werden Reisende im Zug meist überrascht. Die Gefahr, sich durch Stürze und umherfliegende Gegenstände zu verletzen, ist groß. Beim Überfahren von Schottersteinen zerplatzen diese und werden mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert. Splitter werden dabei zu gefährlichen Geschossen. Umherstehende Personen werden erheblich gefährdet und können sich schwer verletzen.

Solche Handlungen haben strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Täter auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen.


red/BPol

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