Pendlerinnen und Pendler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz, das unter anderem eine höhere Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer vorsieht, hat der Bundestag in Berlin beschlossen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen künftig bereits ab dem ersten Kilometer ihrer täglichen Wegstrecke zur Arbeit eine höhere Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen können. Bislang gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer, für kürzere Strecken sind es 30 Cent. Dies gilt für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto zurückgelegt werden.
Nach Rechnung des Bundesfinanzministeriums könnten Pendler bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich rund 176 Euro zusätzliche Werbungskosten ansetzen. Bei 20 Kilometern wären es 352 Euro, bei fünf Kilometern 88 Euro. Die Entlastung greift jedoch nur, wenn die individuellen Werbungskosten über dem Pauschalbetrag von derzeit 1.230 Euro liegen.
Im Bundestag äußerten sich Grüne und Linke kritisch. Die Maßnahme komme vor allem Besserverdienenden zugute, während geringverdienende Arbeitnehmer kaum profitieren würden. Stattdessen forderten sie eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Die AfD wiederum sprach sich für eine weitere Erhöhung der Kilometerpauschale auf 50 Cent aus, um insbesondere Autofahrern stärker entgegenzukommen.
EVN
