Güterzug stößt gegen Bauzug – Unfallermittler nennen Ursache für Kollision

Im Bahnhof Dorsfeld kommt es vor einem Jahr zu einem folgenschweren Zusammenstoß: Ein Güterzug fährt in einen abgestellten Bauzug. Jetzt haben die Unfallermittler ihren Bericht veröffentlicht.

Am 22. November 2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506, unterwegs von Germersheim nach AntwerpenZuid, im Bahnhof Dorsfeld auf Gleis 2 mit einem Bauzug. Der Unfall ereignete sich auf der zweigleisigen, elektrifizierten Hauptstrecke 2600 zwischen Köln und Belgien (Welkenraedt).

Bei der Kollision wurden drei Personen verletzt – der Lokführer des Güterzuges schwer, ein weiterer Lokführer und ein Rangierbegleiter leicht. Der Sachschaden an Lokomotiven, Waggons und Infrastruktur beträgt laut Unfallermittler rund 4,9 Millionen Euro. Unter anderem wurden 5.600 Meter Oberleitung sowie Ausleger zerstört, wodurch der Zugverkehr bis zum 24. Februar 2025 beeinträchtigt blieb.

Laut Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) kam es zu einer Fehleinschätzung der Fahrdienstleiterin im Elektronischen Stellwerk KölnEhrenfeld (Horrem I). Sie war davon ausgegangen, dass das Gleis 2 frei sei, nachdem die Stopfmaschine den Bahnhof verlassen hatte. Tatsächlich befand sich dort jedoch noch der Bauzug DGV 34156, der zunächst im Bahnhof verbleiben sollte.

Ein Besetztanzeigesignal (Rotausleuchtung) in der Lupenansicht des Stellwerks hätte auf die Belegung hingewiesen. Da die Fahrdienstleiterin die Anzeige nicht eindeutig zuordnen konnte, prüfte sie telefonisch bei der Baustellenüberwachung nach. Der Bauüberwacher meldete fälschlich, das Gleis sei frei. Ein anschließender durchgeführter Achszählgrundstellungsversuch war demnach erfolgreich, sodass die Rotausleuchtung erlosch und sich die Gleisfreimeldeanlage wieder in der Grundstellung befand. In der Folge stellte die Fahrdienstleiterin die Einfahrstraße für den Güterzug ein – und ermöglichte so die Einfahrt in das noch von Fahrzeugen besetzte Gleis.

Die BEU identifizierte drei ursächliche und einen systemischen Faktor für den Unfall. Hauptursache sei ein Fehler in der Disposition und Informationsweitergabe: Die Fahrdienstleiterin habe keine Übersicht über die tatsächliche Belegung des Bahnhofsgleises besessen und keine Merknotiz über die verbleibenden Fahrzeuge verfasst.

Der Bericht hält fest, dass damit das „Fundamental Operational Principle 1“ nach EUVerordnung 2023/1693 verletzt wurde, wonach immer ein sicherer Abstand zwischen Zugfahrten gewährleistet sein muss. Der Güterzug hätte nicht in das noch besetzte Gleis eingelassen werden dürfen.

Dieses Unglück steht exemplarisch für die Bedeutung verlässlicher Kommunikation, Stellwerksdisziplin und technischer Plausibilitätsprüfungen im Bahnbetrieb. Die BEU empfiehlt auf Basis des Vorfalls zusätzliche Sicherungsmechanismen und Dokumentationspflichten für elektronische Stellwerke, um ähnliche Fehler künftig zu vermeiden.

EVN