Kriminalbeamte für KI-basierte Videoüberwachung an Bahnhöfen

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherheit an deutschen Bahnhöfen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung befürwortet und zugleich rechtlich enge Grenzen der Gesichtserkennung bekräftigt.

“Zur Modernisierung von Bahnhöfen gehört nicht nur Pünktlichkeit. Es geht auch um Sicherheit, um bessere Belichtungsanlagen, um Kameraüberwachung, aber auch um den Einsatz verfügbarer Technologien”, sagte der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

In Frankfurt werde beispielsweise seit kurzer Zeit im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz “bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen kann”, so Peglow, “etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster”.

Für die Überwachung mit KI-gestützten Systemen sagte der Kriminalbeamte, dass es sich um einen “lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI” handele, der sich im Rahmen der EU-Vorgaben etwa durch den “AI Act” bewege. “Es findet keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung – beispielsweise bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren.” Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie “transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen”.

Der Einsatz von KI könne die Polizei auch an Bahnhöfen unterstützen, so Peglow, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, “die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann”. KI ersetze jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung. “KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen – im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz”, sagte Peglow den Funke-Zeitungen.

dts Nachrichtenagentur