AROSA | Die Sprengung des Castielerviadukts im Kanton Graubünden ist vier Wochen her. Nun kommt heraus, dass es dafür gar keine Erlaubnis der zuständigen Eisenbahnbehörde gab.
Man habe „schlichtweg vergessen“, das Bundesamt für Verkehr um die Genehmigung der Sprengung zu bitten, wie die Rhätische Bahn laut Medienberichten nun einräumte. Das Unternehmen wolle aus der ausgebliebenen Rücksprache lernen, hieß es.
Über das Thema berichteten zuvor die Zeitung Blick und der Sender SRF. Demnach habe das BAV – die für Anlagen der Eisenbahn zuständige Behörde – zwar in den Rückbau des Viaduktes eingewilligt, nicht jedoch in dessen Sprengung. Gegenüber dem BAV habe die RhB eine Sprengung zuerst ausgeschlossen – woraufhin das BAV nochmals kommuniziert habe, dass dies auch nicht getan werden dürfte, wie ein Behördensprecher laut SRF sagte.
Das BAV erwartet nun eine offizielle Stellungnahme vom Bahnunternehmen. Inzwischen habe sich auch die Bündner Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um zu klären, ob Straftaten vorliegen.
Die Rhätische Bahn betonte den Berichten zufolge, dass die Sprengung im Vorfeld sorgfältig abgeklärt worden sei. Neben Einschätzungen von möglichen Einflüssen auf die Umwelt seien auch die nötigen Genehmigungen eingeholt worden. So hätten nicht nur die Ämter, sondern auch die konsultierten Experten ihre Zustimmung gegeben. Auch der Kanton Graubünden erklärte, dass nichts gegen die Sprengung spreche, hieß es.
Aufgrund der Intervention des BAV sollen die Auswirkungen der Sprengung auf die Umwelt nun erneut untersucht werden, wie die RhB in einer Erklärung mitteilte.
Das über 100 Jahre alte Castielerviadukt im Bereich der schmalspurigen Bahnstrecke zwischen Chur und Arosa war 1914 für den Zugbetrieb eröffnet worden – mittlerweile bestanden aber Sicherheitsgründe, die einen Weiterbetrieb ausschlossen. Mitte Mai wurde das Bauwerk durch eine neue Brücke ersetzt. Seit dem 27. Mai verkehren wieder Züge in diesem Abschnitt. Zuvor gab es eine zweiwöchige Totalsperre.
EVN