BERLIN | Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn erlaubt hat, will der Konzern in Berufung gehen.
“Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen”, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend.
Das Arbeitsgericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden.
Der Streik der GDL ist bereits am Montagabend im Güterverkehr angelaufen und soll in der Nacht auf Dienstag auf den Personenverkehr ausgeweitet werden.
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EVN