MÜNCHEN | Weit über ein Jahr dauerte es, die Ermittlungen waren komplex: Nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück von Schäftlarn hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Verantwortlich soll einer der Lokführer sein.
Nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn hat die Staatsanwaltschaft einen der Lokführer angeklagt. Ihm wird neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch die vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mitteilte.
Demnach hatte der Angeschuldigte am 14. Februar 2022 eine S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen nach München gesteuert. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde seine Bahn aufgrund der Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit zwangsweise abgebremst, worüber er sich aber hinwegsetzte und in den Bahnhof einfuhr. Bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof fuhr der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft dann an einem Halt zeigenden Signal vorbei. Der Zug wurde daraufhin erneut durch eine Zwangsbremsung zum Stehen gebracht.
Obwohl der Lokführer nach dieser Zwangsbremsung einen schriftlichen Befehl des Fahrdienstleiters für die Weiterfahrt hätte einholen müssen, fuhr er laut Staatsanwaltschaft aus dem Bahnhof heraus und beschleunigte den Zug auf etwa 67 km/h. Zugleich kam ihm auf der eingleisigen Strecke eine andere S-Bahn entgegen. Diese wurde ihrerseits zwangsweise abgebremst und blieb auf der Strecke stehen. Als der Angeschuldigte diese stehende Bahn erblickte, leitete er zwar noch eine Schnellbremsung ein. Dennoch kam es zum Zusammenstoß, bei der ein 24-jähriger Fahrgast starb und 51 Passagiere teils schwer verletzt wurden. Daneben entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7 Millionen Euro.
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dpa / EVN