Neuer Shuttlezug von Tesla unterliegt nicht Störfallrecht


GRÜNHEIDE | Seit Montag fährt ein Shuttlezug von Tesla, um Beschäftigte vom Bahnhof Erkner zur Fabrik zu bringen. Der Zug fällt nicht unter das Störfallrecht. Ein Umweltverband sieht Risiken – anders als Tesla.

Der neue Fabrik-Shuttlezug des Elektroautobauers Tesla muss keine speziellen Sicherheitsauflagen für einen möglichen Störfall erfüllen. Der Zug zwischen dem Bahnhof Erkner bei Berlin und dem Werksgelände in Grünheide, der am Montag startete, unterliegt nicht dem Störfallrecht. Die Autofabrik, die im vergangenen Jahr vom Land Brandenburg genehmigt wurde, muss dagegen bestimmte Auflagen erfüllen, um einen Störfall zu verhindern oder darauf zu reagieren. Dazu zählen Berichte und Meldepflichten. Der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg zeigt sich besorgt.

Tesla wies dagegen Bedenken zurück. Der Zug sei keine störfallrelevante Anlage, weil dort nicht mit entsprechenden Stoffen umgegangen werde, heißt es dort. Die Störfallverordnung finde auf die Fabrik Anwendung, weil die Anlage als Betriebsbereich der unteren Klasse eingestuft sei – das habe aber keine Folgen für den Betrieb des Zugs. Der Haltepunkt sei ausreichend von den störfallrelevanten Anlagen entfernt, so dass keine erhöhten Sicherheitsanforderungen griffen. Bei der Einstufung geht es um das Gefahrenpotenzial. Ab einer bestimmten Schwelle fällt eine Anlage in die obere Klasse.


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In der Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) heißt es, wegen des Eisenbahnbauvorhabens bestehe keine Möglichkeit, dass ein Störfall nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eintrete. Zudem handle es sich um eine öffentliche Eisenbahninfrastruktur.

Die Grüne Liga hält die Genehmigung für den Shuttle für rechtswidrig. Das LBV ignoriere, dass die Autofabrik nach der Genehmigung eine störfallrelevante Anlage sei. „Der Zug wird zukünftig mitten im Sicherheitsbereich des schon vieldiskutierten Kältemitteltanklagers halten“, sagte Landesgeschäftsführer Michael Ganschow. Gefahren würden von Behörden und von Tesla ignoriert.

Das LBV begründete die Einstufung ohne Störfall-Relevanz auch damit, dass das Vorhaben keiner der Klassen der Störfall-Verordnung zuzuordnen sei und es sich bei der Bahn nicht um wichtige Verkehrswege mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen im Jahr handle.

Der Shuttle zur Anbindung der einzigen E-Auto-Fabrik Teslas in Europa soll von Montag bis Freitag knapp 60-mal am Tag auf der Strecke pendeln. Damit sollen allein zum Schichtwechsel mehr als 1500 Mitarbeiter direkt auf das Werksgelände gebracht werden. Der Zug ist nach Angaben des US-Unternehmens kostenlos und kann auch von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Er ersetzt den Busshuttle zwischen Erkner und der Fabrik.


dpa / EVN