Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgewendet – Kulanzregelung bleibt bestehen


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BERLIN | Nachdem der 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgewendet wurde, macht der Staatskonzern klar, dass die Kulanzregelung bestehen bleibt.

Kundinnen und Kunden hätten weiterhin die Möglichkeit, ihre für Montag, 15.5., und Dienstag, 16.5., geplanten Reisen auf diesen Samstag oder Sonntag vorzuziehen, teilte die Bahn am Abend mit. Sollten für Montag oder Dienstag gebuchte Züge ausfallen, würden die Fahrgastrechte gelten, hieß es. Aufgrund des kommenden Feiertags rechnet das Unternehmen nach eigenen Angaben am Mittwoch und Donnerstag mit sehr vollen Zügen.

Der für Sonntag angekündigte 50 Stunden lange Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) findet nun doch nicht statt. Die Bahn und die Gewerkschaft akzeptierten am Samstagnachmittag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt. Die EVG wird auf den geplanten Ausstand verzichten.

Ob es trotzdem zu Einschränkungen des Bahnverkehrs kommen wird, war zunächst noch unklar. Die Bahn hatte am Samstagmorgen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht, um den Streik, der von Sonntag, 22 Uhr, bis Ende Dienstag laufen sollte, noch zu verhindern. Dieser sei “unverhältnismäßig” und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hatte der Konzern argumentiert.

Die Gewerkschaft hatte der DB vorgeworfen, auf zentrale Forderungen nicht einzugehen. Sie fordert für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.


EVN