BERLIN | Schon bald soll das Deutschlandticket für Busse und Bahnen zu haben sein, und zwar zu einem günstigen Preis. Doch die Frage ist: Wie lange bleibt der stabil? Die Länder wollen dafür einen Mechanismus.
Beim künftigen 49-Euro-Ticket für den bundesweiten Nahverkehr fordern die Länder eine feste regelmäßige Überprüfung, ob der Preis erhöht werden muss. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für die geplante Finanzierung, die vorschlägt: “Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben.” Starten soll das Deutschlandticket für 49 Euro im Monat, was aber ausdrücklich ein “Einführungspreis” ist. Spätere Erhöhungen sind also nicht ausgeschlossen. Die Länderkammer mahnte beim Bund zudem eine längere Finanzabsicherung an. Vier Wochen vor dem angepeilten Verkaufsstart sind noch praktische Fragen offen.
Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) sagte im Bundesrat, momentan wisse man noch nicht genau, wie hoch die Kosten sein würden. Für Kunden mit bestehenden Abonnements sei das Deutschlandticket “eine deutliche Preissenkung”, die am Ende zu weniger Geld in den Kassen der Verkehrsunternehmen führe. Das müsse weiter jeweils hälftig ausgeglichen werden, und da lasse man den Bund nicht aus der Verantwortung. Der sächsische Minister Martin Dulig (SPD) sagte, es sei im Interesse aller, jetzt eine Verbindlichkeit auch nach der Zeit der Einführung zu regeln.
Über mögliche Anhebungen des Ticketpreises wird bereits diskutiert. Die Verbraucherzentralen fordern eine Preisgarantie bis Ende 2025. Denn Kunden und Kundinnen müssten sich darauf verlassen können, dass 49 Euro im Monat “kein Lockangebot” seien. Die Branche unterstützte dagegen einen Mechanismus, wie ihn der Bundesrat nun fordert. Auf keinen Fall sollte der Preis angesichts weiter steigender Personal- und Energiekosten dauerhaft eingefroren oder “aufgrund kurzfristiger politischer Opportunitäten gar gesenkt werden”, erläuterte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kürzlich für eine Anhörung.
Der von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund vorerst von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern zur Hälfte auszugleichen. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen. Der Entwurf kommt nun zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Nach dem Beschluss im Parlament muss dann auch noch der Bundesrat zustimmen. Der Vorsitzende der Länder-Minister, Oliver Krischer (Grüne) aus Nordrhein-Westfalen, sagte, ein günstiges Ticket werde seinen Zweck nur erfüllen, wenn auch das Verkehrsangebot einer steigenden Nachfrage bei Kapazität und Zuverlässigkeit gerecht werde.
Das bundesweit nutzbare Nahverkehrsticket für Busse und Bahnen soll zum 1. Mai starten. Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abo. Das Angebot soll an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem vergangenen Sommer anknüpfen. Der Verkaufsstart wird für den 3. April angestrebt. Es sind aber noch einige praktische Umsetzungsfragen zu klären, wie im Bundesrat deutlich wurde. Der baden-württembergische Minister Winfried Hermann (Grüne) nannte als offene Punkte mögliche Regelungen zu Sozial- und Semestertickets sowie für die Erste Klasse.
dpa