FRANKFURT AM MAIN | Der Schienennetzbetreiber der Deutschen Bahn löst ab Ende 2024 im Raum Stuttgart den schriftlichen Befehlsprozess teilweise durch ein digitales Übermittlungsverfahren ab.
Mit der digitalen Befehlserstellung durch den Fahrdienstleiter sowie die digitale Übermittlung des Befehls an ein mobiles Endgerät für den Lokführer könne der Prozess und die Dokumentation vereinfacht und beschleunigt werden, teilte die DB Netz AG mit.
Das neue Übermittlungsverfahren soll den Angaben zufolge ab dem 15. Dezember 2024 im Rahmen eines Prototyp-Betriebs zunächst begrenzt auf Bahnstrecken im Digitalen Knoten Stuttgart mit dem europäischen Zugleitsystem ETCS L2oS (Level 2 ohne Signale) eingeführt werden.
Anders als im schriftlichen Verfahren wird der Digitale Befehl nicht auf einem Papiervordruck, sondern rein digital als „Befehlsnachricht“ durch den Fahrdienstleiter erstellt, erklärte der Bahnnetzbetreiber. Anschließend wird der Befehl in einer Cloud abgelegt und automatisch eine SMS mit Zugriffscode an das GSM-R-Endgerät im Führerstand des Zuges übermittelt. Mit einer App und dem Zugriffscode kann der Lokführer die Befehlsnachricht abrufen. Die Einsicht ist allerdings erst nach einem digitalen Standortabgleich bei Stillstand des Zuges möglich, heißt es in der Mitteilung weiter.
Schriftliche Befehle werden unter anderem im Störungsfall verwendet. So kann der Fahrdienstleiter dem Lokführer beispielsweise die Vorbeifahrt an einem gestörten Signal erlauben oder einen Langsamfahrauftrag erteilen. Das schriftliche Verfahren erfolgt bislang in der Regel über den Zugfunk, in dem der Fahrdienstleiter dem Lokführer den Befehl fernmündlich diktiert. Dieser Prozess nimmt meist mehrere Minuten in Anspruch.
EVN