Bundesverband Schienennahverkehr veröffentlicht neue Fahrzeugempfehlungen


BERLIN | Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) hat neue „Empfehlungen für Anforderungen an Fahrzeuge in Vergabeverfahren“ veröffentlicht.

In der vierten Fassung wird ein besonderer Fokus auf die verstärkte Berücksichtigung von Aspekten zur Verwirklichung der Verkehrswende und dem Schutz des Klimas gelegt, wie der Verband am Mittwoch mitteilte.

Um die politisch gewünschte Verdoppelung der Verkehrsleistung bis 2030 zu ermöglichen, sei unter anderem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Fahrzeuge notwendig, heißt es. Der Innenraum müsse sich gemäß des Kapazitätsbedarfs (Erhöhung der Anzahl von Sitz- oder Stehplätzen) variieren lassen. Unterstützend werben die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs für eine Vergrößerung der zulässigen Wagenbreiten. Auch die baureihen- und herstellerübergreifende Kuppelfähigkeit von Fahrzeugen stellt demnach eine wichtige Voraussetzung dar, um die Kapazitäten im Schienenpersonennahverkehr zu steigern. Diese Forderung haben die Aufgabenträger an die Hersteller seit Längerem.

Für Strecken, auf denen kurz- oder mittelfristig keine Elektrifizierung möglich sei, sollte nach Ansicht des Verbands ermittelt werden, ob alternative Antriebsarten wie Batterie und/oder Wasserstoffbrennzelle zur Anwendung kommen könnten.

Für weitere Verbesserungen sollen eine Reihe von Qualitätskriterien sorgen: Hierzu gehören die Barrierefreiheit, der WLAN- und Funkempfang in den Fahrzeugen, die Fahrgastinformation und das Entertainment, die Aufenthaltsqualität sowie die Mitnahmemöglichkeit für Kinderwagen, Gepäck und Fahrräder.


EVN