BREMERHAVEN | Die Kollision zwischen einem rangierenden Arbeitszug und einem Güterzug am 28. November 2015 in Bremerhaven ist laut Unfallermittler auf menschliche Fehler zurückzuführen.
Dem Untersuchungsbericht zufolge war die geschobene Rangierfahrt, die aus einem Gleisarbeitsfahrzeug (GAF) und einem Gleiskraftwagenanhänger bestand, gegen 2.07 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Zugschluss des anfahrenden Güterzuges GA 52828 aufgefahren. Ungebremst, mit 40 km/h, schob sich der Gleiskraftwagenanhänger unter den letzten Waggon des Güterzuges. Bei dem Unglück im Seehafen von Bremerhaven wurde ein Gleisbauarbeiter getötet, vier weitere Personen wurden leicht verletzt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen belief sich damals auf rund 122.000 Euro.
Der Unfall war Folge einer „nicht ausreichenden Fahrwegbeobachtung durch den Triebfahrzeugführer“ des GAF in Verbindung mit einer zu schnellen Rangiergeschwindigkeit, schrieben die Unfallermittler der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung in ihrem Bericht. Außerdem trug das Nichteinhalten von Arbeitsschutzbestimmungen demnach wesentlich zur Unfallfolge bei.
EVN