Rahmenvereinbarung geschlossen: Freifahrt für Polizeibeamte in bayerischen Zügen

Polizist an einem Bahnhof. (Foto: © Bahnblogstelle)
Polizist an einem Bahnhof. (Foto: © Bahnblogstelle)

Die Polizei und der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Diese erleichtert zukünftige Fahndungsarbeiten bei Polizeieinsätzen durch Freifahrten in den Zügen bayerischer Eisenbahnunternehmen.


Am Mittwoch, 25.01.2017, unterzeichneten in Regensburg Vertreter aller Eisenbahngesellschaften, die in Bayern Verkehrsleistungen im Schienenpersonenverkehr anbieten, eine entsprechende Vereinbarung. Zu den Vertragspartnern gehören neben dem Freistaat Bayern, der Tarifverband der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) und Unternehmen wie die Bayerische Oberlandbahn GmbH (BOB), mit der dazugehörigen Marke Meridian, die Bayerische Regiobahn GmbH (BRB) sowie die agilis GmbH & Co. KG. Von polizeilicher Seite unterzeichnete Polizeipräsident Gerold Mahlmeister vom Polizeipräsidium Oberpfalz die Regelung für den Freistaat Bayern.

Die neue Rahmenvereinbarung ermöglicht es Polizeibeamten des Bundes und der Länder, im Fahndungseinsatz auf bayerischen Zugstrecken kostenfrei befördert zu werden. Polizeibeamte, die in zivil im Einsatz sind, weisen sich in Zukunft durch einen Dienstauftrag und einen Lichtbildausweis beim Personal aus. Freie Fahrt erhalten weiterhin Bundespolizei- und Polizeibeamte in Uniform.

Für die Bayerische Oberlandbahn GmbH, die die Züge der Marken Meridian und BOB betreibt, und für die Bayerische Regiobahn GmbH (BRB) unterzeichnete Dr. Bernd Rosenbusch, Vorsitzender der Geschäftsführung beider Unternehmen, die Rahmenvereinbarung.

„Die intensivere Präsenz von Polizeibeamten in unseren Zügen wird zusätzlich deeskalierend wirken und die Arbeit unserer Mitarbeiter an Bord unserer Züge erleichtern“, meint Dr. Bernd Rosenbusch. „Wir sehen dies als Ergänzung zu unseren eigenen Deeskalationstrainings, die integrale Bestandteile unserer Ausbildungen zum Kundenbetreuer und zum Triebfahrzeugführer sind.“

Bereits 1998 wurde zwischen dem damaligen Polizeipräsidium Niederbayern-Oberpfalz und der Deutschen Bahn AG erstmals eine Vereinbarung geschlossen, die die Freifahrt von Fahndungsbeamten regelte. 2000 dehnte sich diese Vereinbarung auf den gesamten Freistaat Bayern aus. 2014 beauftragte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Polizeipräsidium Oberpfalz mit der Überarbeitung dieser Regelung. Notwendig wurde dies, da neben der DB AG in den letzten Jahren weitere Eisenbahngesellschaften zu den Betreibern der Streckennetze hinzugekommen waren.


Meldung vom 28.01.2017

red/div.Medien/agilis

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