AUGGEN | Rund zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Auggen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Strafbefehle gegen 14 Beschuldigte gestellt. Ihnen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässiger Eingriff in den Bahnverkehr und Baugefährdung, zum Teil durch Unterlassen, vorgeworfen.
Bei dem Zugunglück war im April 2020 eine 140 Tonnen schwere Betonplatte von einer Brücke auf die Gleise der Rheintalbahn zwischen Freiburg und Basel gestürzt. Ein Schweizer Güterzug, der Lastwagen und deren Fahrer transportierte, stieß mit der Betonplatte zusammen und entgleiste daraufhin zum Teil. Der 51 Jahre alte Lokführer starb noch an der Unfallstelle. Drei der zehn mitfahrenden Lastwagen-Fahrer wurden verletzt. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über die Strafbefehle berichtet.
Im Zuge des Ausbaus der Rheintal-Bahnstrecke war ein Abbau der Brücke notwendig geworden. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass dabei ein Zusammenspiel von verschiedenen Sorgfaltspflichtverletzungen zum Absturz der Betonplatte geführt hat. Der Wiederaufbau der Bahnstrecke hatte etwa eine Woche gedauert. Währenddessen war die Rheintalstrecke für den Zugverkehr vollständig gesperrt. Der entstandene Schaden liegt laut Staatsanwaltschaft bei knapp 5,5 Millionen Euro.
Die 14 Beschuldigten sind zwischen 29 und 96 Jahre alt. Gegen acht von ihnen hat die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten auf Bewährung beantragt, gegen die übrigen sechs Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.500 Euro.