Bahnpersonal24 geht juristisch gegen EVG und Mobifair vor – Strafanzeige gestellt


DRESDEN | Der Personaldienstleister Bahnpersonal24 hat bei der Staats­anwalt­schaft Dresden Straf­anzeige gegen Verantwortliche der Eisenbahn- und Verkehrs­gewerkschaft (EVG) sowie Mobifair gestellt.

Es gehe um Verleumdung und übler Nachrede, wie Bahnpersonal24 in einer Presseerklärung mitteilte. Das in Dresden ansässige Unternehmen wirft EVG und Mobifair vor, im Internet Unwahrheiten verbreitet zu haben. Beide Organisationen hätten angeprangert, dass Bahnpersonal24 Lokführer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelockt, in Knebel­verträge gesteckt und ausgebeutet habe. „Diese unwahren Tatsachen­behauptungen sind neben dem beleidigenden Charakter auch geeignet, unsere Mandantschaft in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und deren Kredit zu gefährden“, erklärte der Rechtsanwalt des Eisenbahn-Personal­dienst­leisters, Carsten Ullrich. Zudem würde in den Aussagen suggeriert, dass man einen Einfluss auf den Aufenthalts­titel der Mitarbeiter habe.

Auch wirft das Unternehmen EVG und Mobifair vor, beschäftigte Lokführer „in unlauterer Art und Weise“ abzuwerben und damit dem Unternehmen zu schaden. Laut der Darstellung veröffentlichte beispielsweise die EVG auf ihrer Website: „Wir rufen alle dort noch beschäftigten Kolleginnen und Kollegen auf: Seid mutig und lasst euch das nicht gefallen. Wir begleiten euch gerne in eine faire Zukunft als Lokführer in Deutschland.“ Auch auf Facebook seien derartige Aussagen gepostet worden, hieß es.

Der Personal­dienstleister wies Aussagen, man würde Ausbeutung betreiben entschieden zurück. Bahnpersonal24 zahle sogar „mehr als den Lohn eines vergleichbaren Lokführers des Marktführers Deutsche Bahn“, betonte Geschäfts­führer Jan Ristau laut Mitteilung. Den Beschäftigten würden Werkswohnungen angeboten, ebenso erhielten sie Deutschkurse. Zur Ausstattung der Mitarbeitenden gehörten demnach auch Handy, Tablet, persönliche Schutz­ausrüstung und eine BahnCard100.

Unternehmens­angaben zufolge dauere die Weiterbildung ausländischer Lokführer normalerweise ein Jahr, um die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu erzielen. Man investiere erheblich – Fördergelder gebe es keine. Die Kosten liegen dabei pro Person zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Auch erhielten die Qualifizierungs­teilnehmer ein monatliches Bruttogehalt, welches mit der Ausländer­behörde abgestimmt sei. Anschließend würden die neuen Lokführer die gesamten Kosten in den ersten drei Dienst­jahren zurückzahlen, erklärte das Unternehmen.


EVN | Foto: Imago / Jürgen Heinrich (Archiv / Symbolbild)