Rollstuhlfahrerin aus ICE verwiesen – Bundespolizei begründet zwangsweise Durchsetzung


GÖTTINGEN | Der Beförderungsausschluss, der vor wenigen Tagen gegen eine Rollstuhl­fahrerin im Bahnhof Göttingen durchgesetzt wurde, erfolgte nach Darstellung der Bundespolizei aus berechtigten Gründen.

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Die Bundespolizei hatte die Umweltaktivistin Cécile Lecomte, die aufgrund ihrer Rheuma­erkrankung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, am Montag aus einem ICE geholt. Wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch­abend mitteilte, hatte der Vorfall eine Vorgeschichte: Laut Aussage der Zugchefin habe Frau Lecomte im Zug auf dem Boden gelegen und wollte weder aufstehen noch ihren Rollstuhl zur Seite nehmen. Auch auf einen angebotenen Behinderten­platz wollte sie nicht wechseln, schilderte der Polizeisprecher die Situation.

Trotz zunächst „freundlicher Ansprache“ durch das Zugpersonal sei die 40-Jährige „völlig unkooperativ“ gewesen. Des Weiteren habe sie Parolen gegen die Deutsche Bahn geschrien, woraufhin sich Reisende über ihr Benehmen beschwert hätten. Wegen des „völlig unangemessenen und uneinsichtigen Verhaltens, einhergehend mit mehrfachen Verstößen gegen die Beförderungs­richtlinien“, habe die Zugchefin letztlich einen Beförderungs­ausschluss in Göttingen ausgesprochen.

Auch die hinzugerufenen Bundes­polizisten hätten den Angaben nach mit freundlicher Ansprache nichts erreichen können und seien ebenfalls nur angeschrien worden. „Frau Lecomte wurde mehrfach darauf hingewiesen, sie notfalls gegen ihren Willen aus dem Zug zu entfernen. Hilfsangebote der Beamten lehnte sie ab und blieb liegen“, erklärte der Sprecher. Und weiter: „Die zwangsweise Durchsetzung des Platzverweises hat die Aktivistin letztlich durch ihr Verhalten selber herbeigeführt.“

Der Bundespolizei­sprecher erklärte abschließend, dass es sich bei den Maßnahmen der Beamten „um die rechtmäßige Anwendung einfacher körperlicher Gewalt zur Durchsetzung eines Platzverweises“ handelte. „Dieser sogenannte ‚Unmittelbare Zwang‘ wird eingesetzt, wenn die Einsicht fehlt, gute Worte nicht mehr helfen und andere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Den Vorwurf von Lecomte, es habe sich um „Polizeigewalt“ gehandelt, wies die Pressestelle damit zurück. Weder „während noch nach der polizeilichen Maßnahme“ habe die Betroffene über Schmerzen geklagt, hieß es.

In einem Video auf ihrem Twitter-Account hatte sich die Aktivistin am Montag über den Rauswurf aus dem ICE lautstark echauffiert. Sie sprach davon, dass sie nun mit Schmerzen zu kämpfen hätte. Die Deutsche Bahn äußerte sich in einer ersten Reaktion am Dienstagabend via Twitter und teilte gegenüber der Frau mit, dass die Schilderungen „betroffen gemacht“ hätten. „Toleranz und Respekt sind Grundwerte der Deutschen Bahn. Diskriminierungen jeglicher Art widersprechen unseren Unternehmens­werten.“ Ein weiteres Statement der Konzern­pressestelle gab es darüber hinaus bislang nicht. Dort sei man noch mit der Aufklärung des Vorfalls beschäftigt, sagte eine Bahnsprecherin am Mittwoch auf Nachfrage.

Lecomte bezeichnete die Ausführungen der Bundespolizei am späten Mittwochabend als verdrehte Tatsachen. Sie selbst sei von den Beamten zu dem Vorfall nicht befragt worden, schrieb die 40-Jährige via Twitter.

Aus Zug geworfen: Bundespolizisten holen Rollstuhlfahrerin „gewaltsam“ aus ICE


letzte Aktualisierung: 24. August 2022, 14:00 Uhr | EVN | Foto: Twitter
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Artikels enthielt die Stellungnahme der Bundespolizei den Hinweis, dass die Betroffene Videos für ihre Kampagne hätte anfertigen wollen. Diese Aussage zog die Bundespolizei in einer Mitteilung vom 24. August zurück und bezeichnete diese als „falsch“.