MÜNCHEN | Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) reist am Mittwoch zu Gesprächen über die S-Bahn-Stammstrecke in München nach Berlin.
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Er werde sich mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) treffen, sagte Bernreiter am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Dabei will er nach eigenen Angaben darauf drängen, dass der Bund die Mitfinanzierung des Bauvorhabens bekräftigt.
Kürzlich war bekannt geworden, dass das Mammutprojekt für eine zweite Tunnelröhre für die S-Bahn statt 3,85 bis zu 7,2 Milliarden Euro kosten könnte. Zudem könnte sich die eigentlich für 2028 geplante Inbetriebnahme der zentralen Strecke bis 2037 verzögern. In der Folge entbrannte ein Streit zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern sowie der Stadt München über die Zukunft und die Finanzierung.
“Wir brauchen eine schnelle Umsetzung, sonst droht ein Baustopp. Der Bund muss das Eisenbahnbundesamt zur Finanzierung anweisen”, forderte Bernreiter nun. Auch die Deutsche Bahn müsse so schnell wie möglich Klarheit schaffen. Bislang seien nach wie vor keine genauen Aussagen zur Höhe der Kosten des Gesamtprojekts möglich, da die Bahn noch keine Kostenkalkulation vorgelegt habe.
Wissing hatte der Süddeutschen Zeitung erklärt, der Bund zahle 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Es gebe “kein finanzielles Problem, die Mittel sind da”. Entstünden mögliche Mehrkosten etwa durch Preissteigerungen in der Baubranche, sei dies vom Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) abgedeckt. “Und zahlen dürfen wir immer nur dann, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis stimmt. Wir dürfen nur wirtschaftlich sinnvolle Projekte unterstützen.”
Wissing sagte auch, Bayern habe verbindlich erklärt, das Projekt “durchzufinanzieren”, weswegen kein Risiko bestehe, dass das Projekt aus finanziellen Gründen auf halber Strecke gestoppt werde. “Der Bund gibt nur Geld, wenn sichergestellt ist, dass da am Ende keine Bauruine steht.”
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte jüngst einen Baustopp strikt abgelehnt und erklärt, dass sich der Bund und Bayern die Mehrkosten im vereinbarten Verhältnis von 60 zu 40 teilen müssten.