Halt zeigende Signale in einem Güterbahnhof. (Foto: © TTstudio / Fotolia)

Bundeskabinett stimmt Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen ab Ende 2020 zu

Halt zeigende Signale in einem Güterbahnhof. (Foto: © TTstudio / Fotolia)
Halt zeigende Signale in einem Güterbahnhof. (Foto: © TTstudio / Fotolia)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen zugestimmt. Ab Ende 2020 gilt daher, dass Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz den Höchstwert der geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) nicht mehr überschreiten dürfen.


Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, dass man mehr Mobilität schaffen und gleichzeitig den Schienenlärm bis 2020 halbieren wolle. Das BMVI fördere zudem die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investiere in Lärmschutz an Strecken und verschärfe die Vorschriften.

„Mit dem Fahrverbot für laute Güterwagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm. Damit schaffen wir zudem mehr Akzeptanz für den Schienengüterverkehr“, so Dobrindt.

Ein Güterwagen, ausgestattet mit LL-Sohlen - so genannten Flüsterbremsen. (Foto: © DB AG / JET-FOTO)
Ein Güterwagen, ausgestattet mit LL-Sohlen – sogenannten Flüsterbremsen. (Foto: © DB AG / JET-FOTO)

Das Gesetz sieht ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 ein Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz vor. Ab diesem Zeitpunkt darf kein Güterwagen bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch eine Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Schienenwegen des Bundes. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen. Der Lärmschutz an der Quelle wird gefördert (z.B. durch Innovationen, leisere Züge, Umrüstung auf Flüsterbremsen), der Lärmschutz an der Strecke wird ertüchtigt (z.B. durch innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände, -fenster) und die Vorschriften werden strenger (z.B. Abschaffung Schienenbonus, strengere Lärmschutzwerte, Fahrverbot laute Güterwagen).


red / BMVI

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