Schließende Tram- oder U-Bahn-Türen offenzuhalten, könnte teuer werden. Die BVG verhängt dafür ab sofort Geldstrafen in Höhe von 50 Euro.…
weiterlesenNutzungsordnung

BVG verschärft Nutzungsordnung: Geldstrafe droht für Offenhalten von U-Bahn-Tür
Die U-Bahn fährt gleich ab, doch jemand sprintet noch heran: Wer dabei die schließenden Türen offen hält, muss künftig mit…
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