Streckenkenntnis


  • Erworbene und vorausgesetzte Kenntnis des Triebfahrzeugführers über eine zu befahrene Strecke

Unter Streckenkenntnis [auch Streckenkunde genannt] versteht man die durch eigenes Anschauen der Eisenbahnstrecke und Einsichtnahme in die betrieblichen Unterlagen erworbene Kenntnis über solche Besonderheiten der Strecke, welche der Triebfahrzeugführer als Ergänzung zu Signalen und Fahrplanunterlagen benötigt, um die Strecke eigenverantwortlich sicher und fahrplanmäßig befahren zu können. Dazu gehören z. B. Signalstandorte, die von den Planungsregeln abweichen, Verzicht auf die Signalisierung von Geschwindigkeitswechseln, oder verkürzte Bremswegabstände.

Triebfahrzeugführer, die auf Schienenwegen öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnfahrzeuge führen, müssen die dafür erforderliche Streckenkenntnis besitzen.

Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist verpflichtet, seinen Triebfahrzeugführern die notwendigen Informationen zur Streckenkenntnis zu vermitteln. Er legt im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems fest, wie die Streckenkenntnis erworben, dokumentiert und überwacht wird.


Letzte Aktualisierung: 22.02.2019