Limitgeschwindigkeit

[ abgekürzt: Vlim ]


  • Limitierte Geschwindigkeitsgrenze, die über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt;
  • bei Überschreitung wird Zwangsbremsung ausgelöst

Die Limitgeschwindigkeit ist eine festgelegte Geschwindigkeitsgrenze, die über der jeweiligen zulässigen Höchstgeschwindigkeit und dazugehöhrigen Prüfgeschwindigkeit (Vprüf) liegt.

Sie ist abhängig von

– Zwangsbremsung mit Selbstauflösung –

Wird Vlim überschritten, erfolgt über die Modulare Führerraumanzeige (MFA) bzw. das Modulare Führerraumdisplay (MFD) eine optische (Leuchtmelder „G“ blinkt, „S“ leuchtet) und akustische Warnung (Dauerton). Zusätzlich wird eine Zwangsbremsung ausgelöst, die bei Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit wieder automatisch aufgehoben wird. In der Zeit vom Beginn der Zwangsbremsung bis zur Selbstaufhebung wird ein akustisches Signal ausgegeben.

– Zwangsbremsung bis Stillstand –

Eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand erfolgt, wenn die Limitgeschwindigkeit eines signalgegeführten Zuges (unter Wirkung der PZB) in den folgenden Fällen überschritten wird:

  • Vlim = 45 km/h während des Startprogramms
  • Vlim = 45 km/h bei Betätigung der Befehlstaste (Vprüf = 40 km/h) und 2000 Hz-Beeinflussung
  • Vlim = 45 km/h bei restriktiver 1.000 Hz-Geschwindigkeitsüberwachung
  • Vlim = 25 km/h bei restriktiver 500 Hz-Geschwindigkeitsüberwachung

Quellennachweise:

  1. Ril 483.0114 – gültig ab 08.06.2014

Letzte Aktualisierung: 27.06.2016