[ abgekürzt: Vlim ]
- Limitierte Geschwindigkeitsgrenze, die über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt;
- bei Überschreitung wird Zwangsbremsung ausgelöst
Die Limitgeschwindigkeit ist eine festgelegte Geschwindigkeitsgrenze, die über der jeweiligen zulässigen Höchstgeschwindigkeit und dazugehöhrigen Prüfgeschwindigkeit (Vprüf) liegt.
Sie ist abhängig von
- der für einen signalgeführten Zug eingestellten PZB-Zugart (+ 9 km/h) bei unbeeinflusster Fahrt,
- der für einen anzeigegeführten Zug zugelassenen Sollgeschwindigkeit (+ 9 km/h),
- der zulässigen Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (+ 9 km/h) sowie
- der Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb (+ 9 km/h).
– Zwangsbremsung mit Selbstauflösung –
Wird Vlim überschritten, erfolgt über die Modulare Führerraumanzeige (MFA) bzw. das Modulare Führerraumdisplay (MFD) eine optische (Leuchtmelder “G” blinkt, “S” leuchtet) und akustische Warnung (Dauerton). Zusätzlich wird eine Zwangsbremsung ausgelöst, die bei Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit wieder automatisch aufgehoben wird. In der Zeit vom Beginn der Zwangsbremsung bis zur Selbstaufhebung wird ein akustisches Signal ausgegeben.
– Zwangsbremsung bis Stillstand –
Eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand erfolgt, wenn die Limitgeschwindigkeit eines signalgegeführten Zuges (unter Wirkung der PZB) in den folgenden Fällen überschritten wird:
- Vlim = 45 km/h während des Startprogramms
- Vlim = 45 km/h bei Betätigung der Befehlstaste (Vprüf = 40 km/h) und 2000 Hz-Beeinflussung
- Vlim = 45 km/h bei restriktiver 1.000 Hz-Geschwindigkeitsüberwachung
- Vlim = 25 km/h bei restriktiver 500 Hz-Geschwindigkeitsüberwachung
Quellennachweise:
- Ril 483.0114 – gültig ab 08.06.2014
Letzte Aktualisierung: 27.06.2016