ETCS-Halt


  • Stelle, an der die Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges endet

Allgemeines  [1]

Ein ETCS-Halt ist die Stelle, an der die ETCS-Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges endet. Das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis wird auch als End Of Authority (EOA) bezeichnet. Dem Triebfahrzeugführer (Tf) wird ein ETCS-Halt durch eine Zielgeschwindigkeit von 0 km/h in der Führerraumsignalisierung angekündigt. Beim Erreichen des Zielpunkts wird eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt.

Das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis für einen ETCS-geführten Zug in Betriebsart SR liegt am Signal Ne 14.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „ETCS-Halt“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016