- Stelle, an der die Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges endet
Allgemeines [1]
Ein ETCS-Halt ist die Stelle, an der die ETCS-Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges endet. Das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis wird auch als End Of Authority (EOA) bezeichnet. Dem Triebfahrzeugführer (Tf) wird ein ETCS-Halt durch eine Zielgeschwindigkeit von 0 km/h in der Führerraumsignalisierung angekündigt. Beim Erreichen des Zielpunkts wird eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt.
Das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis für einen ETCS-geführten Zug in Betriebsart SR liegt am Signal Ne 14.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „ETCS-Halt“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 10.07.2016