Eisenbahninfrastrukturunternehmen

[ abgekürzt: EIU ]


  • Betreiber von Schienenwegen, die zugleich für Bau und Unterhaltung des Streckennetzes Sorge tragen;
  • EIU mit öffentlichen Streckennetzen ermöglichen EVU Zugang

Allgemeines  [3]

Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Betreiber von Schienenwegen für den Verkehr der Eisenbahn. Man unterscheidet zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Streckennetze für öffentliche und nicht öffentliche Eisenbahnverkehre betreiben.

Zu den Aufgaben eines EIU gehört u.a.

  • der Bau und die Unterhaltung der Schienenwege,
  • die Koordination der Trassenwünsche der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie die damit verbundenen Erstellung der Fahrpläne zur Nutzung der Trasse (siehe Fahrplantrasse) und
  • die Führung von Betriebsleit- und Sicherungssystemen

Gesetzliche Grundlagen für den Betreiber einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bilden u.a. das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und die Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (EIBV).


Öffentliche EIU  [1][2]

Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur gewähren müssen.

Das Betreiben von Schienenwegen, Steuerungs- und Sicherungssystemen oder Bahnsteigen, oder das Betrieben eines öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmens bedarf einer Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 AEG. Die Geltungsdauer der Genehmigung soll in der Regel höchstens 50 Jahre betragen.


Quellennachweise:

  1. § 3 Abs. 1 Nr. 2 AEG
  2. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 6 Nr. 2 AEG
  3. L. Fendrich, W. Fengler „Handbuch Eisenbahninfrastruktur“ 2. Auflage, Springer, 2013, Seite 406

Letzte Aktualisierung: 12.08.2016