Betriebshalt


  • Fahrplanhalt aus betrieblichen Gründen;
  • ein Zug hat nur zu halten, wenn das Hauptsignal Halt zeigt;
  • im Fahrplan werden Betriebshalte mit „+“ vor der Ankunftszeit gekennzeichnet

Allgemeines  [1][2][4]

Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält. Im Gegensatz zu einem Regelhalt oder Bedarfshalt dient der Betriebshalt nur der Durchführung eisenbahnbetrieblicher Maßnahmen.

Betriebshalte, bedingt durch betriebliche Maßnahmen, können z.B. sein,

  • das Ausweichen eines langsameren Zuges (z.B. in einem Überholbahnhof) zum Vorbeilassen eines schnelleren Zuges oder
  • die Kreuzung (Ausweiche) mit einem anderen entgegenkommenden Zug an einer zweigleisigen Stelle (z.B. in einem Bahnhof oder an einer Haltestelle) – auf einer sonst eingleisigen Strecke.

– Gewöhnlicher Halteplatz –

Der Betriebshalt hat am gewöhnlichen Halteplatz zu erfolgen, der bei Reisezügen und Güterzügen möglichst nahe am Halt gebietenden Signal liegt.

– Halt nur bei Halt zeigendem Signal –

Der Betriebshalt eines Zuges wird nur erforderlich, wenn dies durch ein Signal in Haltstellung angezeigt wird. Zeigt das Signal einen Fahrbegriff, ist kein Betriebshalt notwendig. Die Durchfahrt an einem geplanten Betriebshalt, kann bspw. durch den Wegfall der betrieblichen Maßnahme erfolgen, verursacht durch Verspätungen oder dem Ausfall anderer kreuzender oder überholender Züge.

– Fahrtstellung des Signals zur Ausfahrt –

Wenn ein Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen ein Betriebshalt angegeben ist, auf dem Bahnhof halten soll, darf der Fahrdienstleiter das Signal für die Ausfahrt erst auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen ist.

– Betriebshalt auslassen –

Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer nicht verständigen, wenn ein im Fahrplan vorgesehener Betriebshalt ausgelassen wird.


Fahrplan  [1][3]

– Kennzeichnung im Fahrplan –

Betriebshalte werden in den Fahrplanunterlagen des Zugpersonals mit einem „+“ gekennzeichnet.

Beispiel eines Fahrzeitenheftes, dass die Kennzeichnung eines fahrplanmäßigen Betriebshaltes von 8 Minuten im Bahnhof Bickenbach für den Zug 37211 mit Ankunftszeit 01:27 und Abfahrzeit 01:35 Uhr zeigt.
Beispiel eines Fahrzeitenheftes, dass die Kennzeichnung eines fahrplanmäßigen Betriebshaltes von 8 Minuten im Bahnhof Bickenbach für den Zug 37211 mit Ankunftszeit 01:27 und Abfahrzeit 01:35 Uhr zeigt.

Quellennachweise:

  1. Gert Heister, Jörg Kuhnke, Carsten Lindstedt, Roswitha Pomp, Thomas Schill, Thorsten Schaer, Stephan Schmidt, Norbert Wagner, Wolfgang Weber; DB-Fachbuch „Eisenbahnbetriebstechnologie“ 1. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2006, Seite 262-263
  2. Ril 408.0101A01 „Betriebshalt“ – gültig ab 13.12.2015
  3. Ril 408.0211 Abschn. 1 Abs. 4 – gültig ab 13.12.2015
  4. Ril 408.0251 Abschn. 2 Abs. 4 – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016