[ abgekürzt: Bf oder Bhf ]
- Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden;
- Grenze zwischen freier Strecke und Bahnhof ist das Einfahrsignal oder eine Trapeztafel (Ne 1), anderfalls die Einfahrweiche;
- Unterteilung größerer Bahnhöfe in Bahnhofsteile
Allgemeines [1][2]
Ein Bahnhof ist im Sinne § 4 Abs. 2 EBO eine Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Größere Bahnhöfe können in Bahnhofsteile unterteilt sein, die durch Zwischensignale voneinander abgegrenzt werden können.
– Beispiele: Personenbahnhöfe einer Hauptbahn –
– Beispiele: Personenbahnhöfe einer Nebenbahn –
– Beispiel: Betriebsbahnhof als Überholbahnhof einer Hauptbahn –
Bahnhöfe auf denen kein Fahrgastwechsel vorgesehen ist, z.B. Betriebsbahnhöfe, verfügen in der Regel nicht über Bahnsteige wie Personenbahnhöfe.
Bahnhofsgrenzen [1][2]
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten gemäß § 4 Abs. 2 EBO im allgemeinen
- die Einfahrsignale oder
- Trapeztafeln (Signal Ne 1),
- wo diese nicht vorhanden sind, die Einfahrweichen.
– Beispiel: Bahnhofsgrenze durch Einfahrsignal –
– Beispiel: Bahnhofsgrenze durch Trapeztafel – Signal Ne 1 –
– Beispiel: Bahnhofsgrenze durch Einfahrweiche –
Unterscheidung in Haupt- und Nebengleise
Die Gleise in Bahnhöfen werden unterschieden in
- Hauptgleise,
- durchgehende Hauptgleise und
- Nebengleise.
Abfahrt nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters [3][4]
Ein Zug darf auf einem Bahnhof nur abfahren, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat. Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein.
Quellennachweise:
- § 4 Abs. 2 EBO
- Ril 408.0101A01 “Bahnhöfe, Bahnhofsteile” – gültig ab 13.12.2015
- Ril 408.0101A01 “Fahrdienstleiter” – gültig ab 13.12.2015
- Ril 408.2331 Abschn. 1 – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 21.08.2016