- Erste Weiche eines Bahnhofs von der freien Strecke her
Allgemeines [1][2][3]
Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der freien Strecke her befahren wird. Verfügt ein Bahnhof über keine Einfahrsignale oder Signale Ne 1, so gelten die Einfahrweichen als Grenze des Bahnhofs zur freien Strecke.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Einfahrweiche“ – gültig ab 13.12.2015
- Ril 408.0101A01 „Bahnhöfe, Bahnhofsteile“ – gültig ab 13.12.2015
- § 4 Abs. 2 EBO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2016