Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt die Deutsche Bahn wegen – aus seiner Sicht – irrefühender Werbung zum City-Ticket ab. Bahnkunden könnten so ungewollt zu Schwarzfahrern werden.
Reisende können seit dem 1. August 2018 ihr Ticket für den DB-Fernverkehr vor oder nach der Bahnfahrt auch für den Öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten nutzen. Der vzbv begrüßt diese Möglichkeit eigenen Angaben zufolge grundsätzlich. Allerdings beteiligen sich nicht alle Städte; zudem sei der Bereich in den Städten, der mit dem City-Ticket genutzt werden kann, oft eingeschränkt. Da die DB Vertrieb GmbH im zugehörigen Werbefilm keinen Hinweis auf die eingeschränkten Geltungsbereiche gebe, hat der vzbv das Unternehmen nun abgemahnt.
„Viele Verbraucher nehmen die Einschränkungen des Geltungsbereiches nicht wahr und fahren ungewollt schwarz“, so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv. „Die Werbung klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern.“
In Berlin könne beispielsweise nur die Tarifzone A innerhalb des S-Bahn-Rings einschließlich Nöldnerplatz und Berlin Lichtenberg genutzt werden. Für Reisende, die das nicht wissen, könne es somit teuer werden, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.
Das Ticket sollte nach Ansicht des vzbv die komplette An- und Abreise zum Bahnhof einschließen: „Wenn es um Tarifgestaltung im ÖPNV geht, kocht jeder Verkehrsverbund sein eigenes Süppchen. Für Verbraucher ist das Tarif-Wirrwarr undurchschaubar“, so Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. Das werde am City-Ticket der Deutschen Bahn nochmals deutlich. „Ein City-Ticket sollte halten, was es verspricht, nämlich die An- und Abreise zum Bahnhof einschließen“, so Jungbluth.
red
Titelfoto: © Deutsche Bahn