- Signale, die vorübergehend keine Bedeutung haben oder durch andere Signale ersetzt werden
Ungültige Signale sind Eisenbahnsignale, die vorübergehend keine Bedeutung haben oder durch andere Signale ersetzt werden. Ungültige Signale sind durch den Triebfahrzeugführer zu ignorieren.
Kennzeichnung ungültiger Signale [1]
Signale die ungültig sind,
- werden durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand (Ungültigkeitskreuz) gekennzeichnet, oder
- sind verdeckt.
Zusätzlich zur Kennzeichnung durch ein Ungültigkeitskreuz sind
- ungültige Formsignale bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
- die Lichter an ungültigen Lichtsignalen erloschen.
Ungültige Haupt-, Vor- und Sperrsignale
Ist ein Lichtsperr- oder Lichthauptsignal als ungültig gekennzeichnet, so ist das Mastschild am Signalträger verdeckt.
Ungültige und gültige Signale an einem Standort
Bei mehreren Signalschirmen an einem Signalträger oder mehreren Signalen an einem Standort bleiben die Signale gültig, die nicht ausgekreuzt oder verdeckt sind.
Ungültige Lf-Signale
Ist das Signal Lf 1 mit einem Ungültigkeitskreuz gekennzeichnet, sind die Signale Lf 2 und Lf 3 nicht aufgestellt oder verdeckt. Die gelben Lichter am Signal Lf 1 leuchten während der Dunkelheit.
Ungültige El-Signale
Ist das Signal El 3 mit einem Ungültigkeitskreuz gekennzeichnet, sind die Signale El 4 und El 5 nicht aufgestellt oder verdeckt. Das Signal El 3 ist bei Dunkelheit beleuchtet.
Literaturquelle:
- Ril 301.0002 Abschn. 9 – gültig ab 14.12.2008
Letzte Aktualisierung: 02.03.2019