Nach dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof hat das Landgericht Hamburg die dauerhafte Unterbringung der Täterin in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Frau gilt als schuldunfähig und als Gefahr für die Allgemeinheit.
Das Landgericht Hamburg hat nach dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof die dauerhafte Unterbringung der 40-jährigen Täterin in der Psychiatrie angeordnet. Das Gericht wertete die Tat rechtlich als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nach Überzeugung der Kammer war die Frau zum Tatzeitpunkt aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.
Bei dem Angriff im Mai 2025 wurden 15 Menschen teils schwer verletzt, mehrere davon lebensgefährlich. Das Gericht sieht in der psychischen Erkrankung der Angeklagten eine anhaltende Gefahr für die Allgemeinheit. Zuvor war die Frau mehrfach stationär behandelt worden und lebte zeitweise obdachlos. Die Tat auf dem Bahnsteig dauerte nach Angaben der Behörden nur wenige Sekunden und wurde von Zeugen beendet.
EVN
